Rechtliches, Stellungnahmen

Diagnose-Funk zur Mobilfunkanhörung am 27.02.2013 im Deutschen Bundestag:

Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren 

Diagnose-Funk e.V. wirft dem Bundesumweltministerium und der Strahlenschutzkommission vor, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Öffentlichkeit  mit dem neuen "Fünften Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen"  (Drucksache 17/12027) über die Risiken der Mobilfunktechnologie zu täuschen. Wichtige Forschungsergebnisse würden unterschlagen, um zu verhindern, dass in der derzeitigen Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzverordnung  (26.BImSchV ) die Grenzwerte gesenkt werden.

In der aktuell vorgelegten Diagnose-Funk Analyse "Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren"  heißt es: 

"Im  Bericht der Bundesregierung vom 3.1.2013 an den Bundestag und dem zugrundleliegenden Forschungsbericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 30.9.2011 wird die deutsche Öffentlichkeit über den Stand der Forschung zu den Risiken des Mobilfunks desinformiert. Zur Frage der Krebsgefahr wird der Stand der Forschung manipulativ dargestellt, zur Spermienschädigung werden selektiv zwei Forschungen aufgeführt als Beweis, dass Entwarnung gegeben werden kann. Die Ergebnisse von fast 30 weiteren Forschungen werden unterschlagen. Die Erkenntnisse, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks oxidativen Zellstress, nachweislich ein Hauptschädigungsmechanismus, auslösen, fehlen komplett. Allein dazu liegen weit über 50 Forschungsergebnisse vor. Durch die mit WLAN/WiFi arbeitenden TabletPCs und Spielekonsolen müsste im Interesse des Schutzes der Kinder und Jugendlichen ein Review über die Wirkungen der WLAN-Strahlung erwartet werden, aber: Fehlanzeige. Die Strahlenschutzkommission, die diese Berichte verantwortet, geht jetzt sogar so weit, zu empfehlen, dass Forschung gänzlich eingestellt werden kann. Diese Berichte wurden von Lobbyisten diktiert, um den Mobilfunk-Betreibern den Weg freizumachen für ihr Milliardengeschäft. Wissenschaftler, die sie mit formuliert haben, lassen jede ethische Verantwortung vermissen."

Am 27. Februar findet  im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Mobilfunk-Problematik statt, zu der auch die kritischen Wissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Hutter, Medizinische Universität Wien, Prof. Dr. Wilfried Kühling,  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und  Dr. H.-Peter Neitzke ECOLOG-Institut gGmbH als Sachverständige geladen sind. 
Diagnose-Funk e.V. appelliert an die Abgeordneten, die Eingaben der Umweltverbände ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass endlich eine Verbraucherschutzpolitik eingeleitet wird. 

(2860 Zeichen mit Leerzeichen)

Der Diagnose-Funk e.V. Brennpunkt "Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren" kann heruntergeladen werden unter:

http://www.diagnose-funk.org/assets/df_bp_bericht-br_2013-02-24.pdf

Die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. des BUND und anderer Umweltverbände zur Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzverordnung  (26.BImSchV ) können heruntergeladen werden unter:

www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php

 

Stellungnahme des BUND zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Der BUND fordert einen Vorsorgestandard in Höhe von 1 µW/m2. In elektrischen Feldstärkewerten ausgedrückt ergibt sich ein Wert von 0,02 V/m. Diese Immissionswerte sollten als maximale Werte für die Summe aller Einwirkungen und für Aufenthaltsbereiche sensibler Nutzungen gelten
121120_bund_technischer_umweltschutz_tel
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"Die Stellungnahme ist wirklich lesenswert, denn es ist die erste BUND-Stellungnahme die alle wesentlichen Forderungen des Arbeitskreis Elektrobiologie e.V. beinhaltet. Während im BUND-Hintergrundpapier „Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs- Freileitungen und Erdkabel“45 und die BUND-Position Nr. 46 „Für zukunftsfähige Funktechnologien“46 die Forderungen nach Schutz der Bürger noch sehr zurückhaltend und industriefreundlich formuliert waren, hat der Verfasser dieser Stellungnahme, Dipl. Ing. Bernd R. Müller, seine Hausaufgaben hervorragend gemacht. Er führt der Bundesregierung schonungslos ihr Versagen vor. Ein Versagen des Staates, das sich auf alle Bereiche erstreckt, Versagen auf rechtlichem Gebiet, auf technischem Gebiet, auf biologischem Gebiet und auf medizinischem Gebiet! Die Politik wird sich winden um Ausreden zu erfinden warum diese Forderungen nicht umsetzbar sind und die Industrie wird ihre wissenschaftlichen Leugner wie Prof. Dr. Herr bemühen. Bitte verbreiten Sie diese Stellungnahme wo immer sie können, denn je mehr sie bekannt wird, umso schwieriger wird es diese Stellungnahme zu übergehen.

 

Ein großer Dank geht nicht nur an Dipl. Ing. Bernd R. Müller sonder auch an Prof. Dr. Kühling, dass sich beide zur dieser Schrift durchgerungen haben."


Quelle: http://elektrobiologie.org/2012/12/

 

Die Errichtung von Mobilfunkstationen ist nach der folgenden Ausführung eines Anwalts für Verwaltungsrecht rechtwidrig, eine Zwangsbestrahlung von Wohnungen ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Die Bestimmungen der BEMFV zur Standortgenehmigung verletzen Art. 80 I 2 GG. Sie regeln im Grunde eine gänzlich andere Materie als von der Ermächtigungsnorm des § 12 FTEG vorgesehen. Eine Rechtsverordnung, die über die Grenzen der Ermächtigung hinausgeht, ist nichtig. 

 

Fundstelle:  

http://elektrobiologie.org/2012/12/30/mobilfunkstationen-auf-verfassungswidriger-rechtsgrundlage-genehmigt/

 

dort Verweis auf http://www.ra-hermes.de/view.htm?newsid=222

 

(Anwaltskanzlei HERMES)

Rechtswidrige Errichtung von Mobilfunkstationen
Bei der Diskussion über die rechtlichen Anforderungen an Mobilfunkanlagen ist bislang nicht erörtert worden, ob die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20.08.2002 eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Standortbescheinigungen für Mobilfunkbasisstationen darstellt. Bei Untersuchung der Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV, nämlich § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31.01.2001 in der Fassung vom 26.02.2008 (FTEG), ergeben sich Zweifel, ob die Bundesregierung als Verordnungsgeberin die Grenzen des Art. 80 I 1 GG eingehalten hat. Die Regelungsprogramme der BEMFV und des § 12 FTEG weichen so stark voneinander ab, dass viel für eine verfassungswidrige Überschreitung dieser Grenzen spricht
Anwaltskanzlei Hermes - Standortsbeschei
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sog. "Schattenübersetzung" des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Da die Originalübersetzung wohl nicht in jedem Punkt korrekt war, wurde diese überarbeitete Übersetzung ins Netz gestellt, Quelle:
http://www.netzwerk-artikel-3.de/attachments/093_schattenuebersetzung-endgs.pdf
Es geht um das Diskriminierungsverbot einschließlich des Rechts auf angemessene Vorkehrungen vom UN-Ausschuss für die Menschen mit Behinderungen.
Wichtige Aussage dort: jeder Vertragsstaat MUSS ohne Aufschub die notwendigen und geeignetes Änderungen und Anpassungen vornehmen um auch Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Das Diskriminierungsverbot gilt auch für den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich und umfasst alle Formen der Diskriminierung einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen (Art. 2 UN-BRK). Die Beweislast für eine etwaige Überbelastung trifft den Vertragsstaat. Eine Individualbeschwerde ist nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfen möglich.
093_schattenuebersetzung-endgs.pdf
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Von der Versorgung ohne Auftrag zur Bestrahlung ohne Gesetz von Bernd Irmfrid Budzinski, der Autor ist Richter am VG a.D.
Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung (Art. 8 I EMRK) gilt auch gegenüber den
Immissionen des Mobilfunks - entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
2007. Die planmäßige und durchdringende Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen
bedarf deshalb der gesetzlichen Rechtfertigung (Art. 8 I EMRK). Doch kein Gesetz erlaubt
sie.
budzinski_lex-mobilfunk.pdf
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Schwarzenbach
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St. Blasien
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