Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren
Diagnose-Funk e.V. wirft dem Bundesumweltministerium und der Strahlenschutzkommission vor, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Öffentlichkeit mit dem neuen "Fünften Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen" (Drucksache 17/12027) über die Risiken der Mobilfunktechnologie zu täuschen. Wichtige Forschungsergebnisse würden unterschlagen, um zu verhindern, dass in der derzeitigen Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzverordnung (26.BImSchV ) die Grenzwerte gesenkt werden.
In der aktuell vorgelegten Diagnose-Funk Analyse "Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren" heißt es:
"Im Bericht der Bundesregierung vom 3.1.2013 an den Bundestag und dem zugrundleliegenden Forschungsbericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 30.9.2011 wird die deutsche Öffentlichkeit über den Stand der Forschung zu den Risiken des Mobilfunks desinformiert. Zur Frage der Krebsgefahr wird der Stand der Forschung manipulativ dargestellt, zur Spermienschädigung werden selektiv zwei Forschungen aufgeführt als Beweis, dass Entwarnung gegeben werden kann. Die Ergebnisse von fast 30 weiteren Forschungen werden unterschlagen. Die Erkenntnisse, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks oxidativen Zellstress, nachweislich ein Hauptschädigungsmechanismus, auslösen, fehlen komplett. Allein dazu liegen weit über 50 Forschungsergebnisse vor. Durch die mit WLAN/WiFi arbeitenden TabletPCs und Spielekonsolen müsste im Interesse des Schutzes der Kinder und Jugendlichen ein Review über die Wirkungen der WLAN-Strahlung erwartet werden, aber: Fehlanzeige. Die Strahlenschutzkommission, die diese Berichte verantwortet, geht jetzt sogar so weit, zu empfehlen, dass Forschung gänzlich eingestellt werden kann. Diese Berichte wurden von Lobbyisten diktiert, um den Mobilfunk-Betreibern den Weg freizumachen für ihr Milliardengeschäft. Wissenschaftler, die sie mit formuliert haben, lassen jede ethische Verantwortung vermissen."
Am 27. Februar findet im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Mobilfunk-Problematik statt, zu der auch die kritischen
Wissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Hutter, Medizinische Universität Wien, Prof. Dr. Wilfried Kühling, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und Dr. H.-Peter
Neitzke ECOLOG-Institut gGmbH als Sachverständige geladen sind.
Diagnose-Funk e.V. appelliert an die Abgeordneten, die Eingaben der Umweltverbände ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass endlich eine Verbraucherschutzpolitik eingeleitet wird.
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Der Diagnose-Funk e.V. Brennpunkt "Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren" kann heruntergeladen werden unter:
http://www.diagnose-funk.org/assets/df_bp_bericht-br_2013-02-24.pdf
Die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. des BUND und anderer Umweltverbände zur Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzverordnung (26.BImSchV ) können heruntergeladen werden unter:
www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php
"Die Stellungnahme ist wirklich lesenswert, denn es ist die erste BUND-Stellungnahme die alle wesentlichen Forderungen des Arbeitskreis Elektrobiologie e.V. beinhaltet. Während im BUND-Hintergrundpapier „Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs- Freileitungen und Erdkabel“45 und die BUND-Position Nr. 46 „Für zukunftsfähige Funktechnologien“46 die Forderungen nach Schutz der Bürger noch sehr zurückhaltend und industriefreundlich formuliert waren, hat der Verfasser dieser Stellungnahme, Dipl. Ing. Bernd R. Müller, seine Hausaufgaben hervorragend gemacht. Er führt der Bundesregierung schonungslos ihr Versagen vor. Ein Versagen des Staates, das sich auf alle Bereiche erstreckt, Versagen auf rechtlichem Gebiet, auf technischem Gebiet, auf biologischem Gebiet und auf medizinischem Gebiet! Die Politik wird sich winden um Ausreden zu erfinden warum diese Forderungen nicht umsetzbar sind und die Industrie wird ihre wissenschaftlichen Leugner wie Prof. Dr. Herr bemühen. Bitte verbreiten Sie diese Stellungnahme wo immer sie können, denn je mehr sie bekannt wird, umso schwieriger wird es diese Stellungnahme zu übergehen.
Ein großer Dank geht nicht nur an Dipl. Ing. Bernd R. Müller sonder auch an Prof. Dr. Kühling, dass sich beide zur dieser Schrift durchgerungen haben."
Quelle: http://elektrobiologie.org/2012/12/
Die Errichtung von Mobilfunkstationen ist nach der folgenden Ausführung eines Anwalts für Verwaltungsrecht rechtwidrig, eine Zwangsbestrahlung von Wohnungen ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Die Bestimmungen der BEMFV zur Standortgenehmigung verletzen Art. 80 I 2 GG. Sie regeln im Grunde eine gänzlich andere Materie als von der Ermächtigungsnorm des § 12 FTEG vorgesehen. Eine Rechtsverordnung, die über die Grenzen der Ermächtigung hinausgeht, ist nichtig.
Fundstelle:
dort Verweis auf http://www.ra-hermes.de/view.htm?newsid=222
(Anwaltskanzlei HERMES)