Erfolge im Einsatz für funkfreien Lebensraum

06.05.2013:

http://www.weisse-zone-rhoen.de/verein/

Zum Glasfaserausbau:

"Landkreis Fulda

Kreis will Kosten übernehmen

Landkreis will Kosten übernehmen 06.05.2013

Landkreis will Kosten der Gemeinden übernehmen

Glasfaserkabel für alle

FULDA (er). Die Versorgung der kleinen Orte im Kreis beschäftigt die Politik seit mehreren Jahren. Jetzt ist eine Lösung gefunden.

Bislang war geplant, dass die Gemeinden, die von der ÜWAG mit schnellem Internet versorgt werden, 30 Prozent der Investitionskosten zahlen. Großenlüder sollte 350000 Euro, Kalbach 325000 Euro, Neuhof eine halbe Million  zahlen. Die drei Kommunen erhielten dann aber ein Angebot der Telekom: Sie versorgt die drei Gemeinden kostenlos mit Glasfaser. Aber keine Rhön-Kommune erhielt eine solche Telekom-Offerte.Sofort kam im Kreis eine Gerechtigkeitsdebatte auf: Einige Kommunen müssen zahlen, andere nicht. Landrat Bernd Woide (CDU) schlägt deshalb eine Gleichbehandlung vor: Alle Kommunen, die kein Gratis-Glasfaser der Telekom erhalten, werden von der ÜWAG angeschlossen – ohne Eigenanteil. Die Gemeinden, die schon gezahlt haben, erhalten das Geld zurück. „Der Landkreis ist ein Solidarverband. Er trägt Lasten für Schwächere, die ohne die ÜWAG wohl nie flächendeckend schnelles Internet bekämen“, erklärt Woide. Der Kreis erhöht dafür seine Einlage bei der ÜWAG von fünf auf sieben Millionen Euro. Auf Nachfragen versicherte Woide, die zusätzlichen zwei Millionen Euro aus der Kreiskasse  (von denen knapp 900000 Euro an bereits erschlossene Gemeinde fließen) reichten, um alle noch unversorgten Gemeinden anzuschließen. Das Prinzip, dass der Landkreis die Eigenanteile der Gemeinden übernimmt und die ÜWAG überall Glasfaser verlegt, wo andere Netzbetreiber nicht investieren, wird von einer breiten Mehrheit im Kreistag mitgetragen.Die ÜWAG erklärt, sie wolle nach der Entscheidung des Kreistags  mit konkreten Aktivitäten beginnen. Bis Sommer 2016 sollen alle Gemeinden flächendeckend schnelles Internet mit einer Bandbreiten bis 50 Megabit haben. ..."

Quelle: http://www.weisse-zone-rhoen.de/region/

 

23.4.2013: Veröffentlichung eines Berichts von der Gemeinderatssitzung in Vornbach http://vornbach-gegen-tetrafunk.de/aktuelles.php :

"Gleich vorweg: Als sehr positives Ergebnis im Sinne unserer Bürgerinitiative kann die im Gemeinderat Neuhaus einstimmig verabschiedete Ablehnung der Bauanfrage des staatlichen Bauamtes  bzgl. der  Errichtung des TETRA-Funkmastens in Vornbach  vermeldet werden.

Hierfür gebührt allen Gemeinderäten und dem Bürgermeister herzlicher Dank!

Es war schön, miterleben zu dürfen, wie sehr der Informationsabend mit Prof. Buchner  wohl doch den Meinungsfindungsprozess bei den meisten Mandatsträgern mitgeprägt hat.

Einige Gemeinderäte beteiligen sich schon aktiv mit konstruktiven Ideen an der weiteren Umsetzung der in der Unterschriftenaktion von bisher über 400 Unterzeichnern geforderten Vorgehensweise, und haben zum Teil eigene, darüber hinaus gehende Vorschläge. Andere verhalten sich vielleicht noch ein wenig zögerlich.

Fest steht, dass ein allgemeines  Umdenken  zu spüren ist. Und das tut gut! ..."

 

29.03.13

http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/lokales/heringen/strahlenfreies-mansbach-2826977.html

Parlament legt Grundlage für Elektrosmog-Wohnprojekt

Strahlenfreies Mansbach

Mansbach. Ein Wohnprojekt für Menschen, die sensibel auf Funkwellen reagieren, könnte künftig in Mansbach entstehen.

Die Grundlagen dafür haben die Hohenrodaer Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am Mittwochabend gelegt, indem sie einstimmig einer Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemarkung Mansbach zustimmten. Damit wird verhindert, dass Mobilfunkanbieter Bauanträge für Handyantennen einreichen oder genehmigungsfreie Funkprojekte realisieren.

Die Initiative „Rhöner Bürger gegen Funkschädigung“ hat Mansbach als idealen Wohnort Elektrosmog-Geschädigte Menschen ausgemacht und möchte im historischen Sonnenuhrgebäude oder im Gelben Schloss Wohnraum für Funkwellengeplagte schaffen. Diese Bauwerke seien wegen ihrer dicken Natursteinmauern besonders geeignet (unsere Zeitung berichtete).

Die Gemeinde wird nach dem Parlamentsbeschluss Leader-Fördermittel für das Mobilfunkkonzept beantragen, da so mit einer 60-prozentigen Förderquote zu rechen ist, während ein direkter Antrag des Vereins nur zu 30 Prozent gefördert würde. Die Kosten von rund 5900 Euro, abzüglich der Fördersumme, soll die Initiative übernehmen. Erst wenn eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen ist, gibt die Gemeinde den Auftrag für die Bauleitplanung. Sollte das Wohnprojekt tatsächlich realisiert werden, stellt die Gemeinde der Initiative eine Kostenerstattung in Aussicht. (jce) Weitere

Berichte am Dienstag

 

Die Meldung dazu in der SuG 23/2013, mehr dazu im unteren Bericht:
Die Meldung dazu in der SuG 23/2013, mehr dazu im unteren Bericht:

Mobilfunkbetrieb mitten im Wohngebiet, nach hartnäckigem Einsatz

http://www.mobilfunkmast-betzdorf.de/hintergrund/

http://www.mobilfunkmast-betzdorf.de/bilder/ 

sind am 18.03.2013 alle Antennen demontiert worden.

 

Am Ende der Betzdorfer Weiherstraße steht ein 18 m hoher Stahlgerüstmast auf einem kommunalen Grundstück, welches der Südwestfunk (heute SWR) zur Errichtung eben dieses Mastes zwecks Betriebs eines Rundfunk-Sendeverstärkers im Jahre 1959 gepachtet hat. Hierfür gab es zur damaligen Zeit im Interesse der informativen Grundversorgung unbestritten eine Berechtigung. Wenig später wurde am selben Standort eine Schule errichtet; die unmittelbare Umgebung weist sich mit typischer Ein- und Zweifamilienhausbebauung sowie zwei Kindergärten als reines Wohngebiet aus. Der Mast selbst war bis vor kurzem hinter einer großen alten Tanne quasi nicht sichtbar, und bei den in den letzten Jahren verschiedentlich am Standort durchgeführten Arbeiten, wurde von den Technikern mitgeteilt, dass der Rundfunksender nicht mehr benötigt und nach und nach zurückgebaut werde. Die großen Antennen oben auf dem Mast verschwanden, die große Tanne vor dem Mast wurde immer brüchiger und musste letztes Jahr gekappt werden.

Im Dezember 2011 waren dann erneut Techniker vor Ort. Zum Schrecken aller Anlieger wurden vier Sektor-Antennen montiert, die sofort als Mobilfunkanlage identifiziert wurden. Auf Ansprache der Monteure erfuhren wir, dass es sich um eine UMTS-Erweiterung im Auftrag der Firma E-Plus handelte. Nur durch unmittelbar eingeleitete eigene Recherchen konnte umständlich ermittelt werden, dass E-Plus an diesem Mast schon seit vielen Jahren zwei GSM-Rundstrahlantennen betreibt, was vorgeblich selbst der Kommune als Eigentümerin des Grundstücks nicht bekannt war; nach längerer Suche fand man in einer Akte des Bauamts allerdings eine unkommentierte Fax-Kopie der ersten Standortbescheinigung aus dem Jahre 1999 (damals noch von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, der jetzigen Bundesnetzagentur, ausgestellt). Wie wir nun u.a. erfuhren, vermarktet der SWR (ehemalige) Rundfunkstandorte über ein eigenes Internetportal an Mobilfunkbetreiber. Baurechtlich scheint die "wesentliche Nutzungsänderung" nicht relevant zu sein, zumindest beauskunftet dies so das zuständige Bauamt des Landkreises Altenkirchen, welcher mittlerweile nach Überschreibung der Schulträgerschaft auch Eigentümer des Standortes ist.

Und so wird also mitten in einem Wohngebiet voller Kinder, in einem Abstand von nur wenigen Metern zum Gebäude der Realschule Plus, knapp 15 Metern zu den Schlafzimmerfenstern des nächsten Wohnhauses und ca. 100 Metern zu zwei Kindergärten ein Mobilfunkmast von E-Plus betrieben. Hinzu kommt die sehr geringe Montagehöhe der Antennen verbunden mit einem "Downtilt" (Strahlabsenkung) von 10 Grad. Die 2 GSM-Antennen hängen auf einer Höhe von 15,3 Metern und die vier zusätzlichen UMTS-Antennen sind noch drei Meter tiefer angebracht. Von Funkschatten kann also hier keine Rede sein. Alleine die acht GSM-Kanäle haben eine max. Gesamtleistung von 360 Watt. Die nach Westen gerichtete UMTS-Antenne strahlt direkt auf die nächstgelegenen Wohnhäuser und die Südliche auf das Schulgebäude, den dahinter liegenden Schulhof und wiederum auf angrenzende Wohnhäuser.
Zudem befinden sich drei weitere große Sendeanlage mit Sichtkontakt in knapp 400 bzw. 600 und 700 Metern Entfernung.

In unserem Falle wurden weder die Kommune geschweige denn die Anwohner über die "Untervermietung" durch den SWR und die damit verbundenen genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen durch E-Plus im Jahre 1999, dann im Sommer 2009 (Umrüstung von GSM 900 auf GSM 1800) und letztlich die aktuelle UMTS-Erweiterung unterrichtet. Die unzumutbar hohe Belastung durch diese EMF-Dauerexposition war also allen Betroffenen bis vor wenigen Monaten nachweislich unbekannt.

Auffällig hingegen sind bereits seit Jahren diverse ungeklärte gesundheitliche Beeinträchtigungen unter den Anwohnern – durch alle Altersschichten. Angefangen hat alles mit innerer Unruhe (vor allem nachts), damit einhergehenden Schlafstörungen, permanent verkatertem Erwachen, Nackensteifigkeit und häufigen Kopfschmerzen. Dazu kamen im Laufe der Jahre anhaltende Abgeschlagenheit, Konzentrationsstörungen, Migräne, unerklärliche Muskel- und Gelenkentzündungen (bei ansonsten "kerngesunden" jungen Erwachsenen), Tinnitus (auch bei Kindern), Fälle von ADHS, Depressionen und andere neurologische Erkrankungen sowie diverse Herz-Kreislaufprobleme mit z. T. schwerwiegenden Folgen (Defibrillator-Implantation). Von den Krebs-Fällen soll an dieser Stelle gar nicht die Rede sein, aber schon Vorgenanntes alleine hat in den letzten Jahren nicht nur viel Kummer und Leid in die betroffenen Familien gebracht, sondern auch wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Häufige Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung, jahrelange medizinische Behandlungen... – wobei keine organischen Ursachen für die Beschwerden festgestellt werden konnten.

Die signifikanten Zusammenhänge mit jahrzehntelanger Dauerexposition durch pulsierende HF-Strahlung waren und sind für uns so offensichtlich, dass es hier für uns zunächst keinen Zweifel gab: Der Mast muss weg und vor allem sofort abgeschaltet werden, notfalls per einstweiliger Verfügung!
Schließlich betrifft diese Basisstation nicht eine Frage der Grundversorgung im Sinne des Gemeinwohls, vielmehr handelt es sich um eine unerwünschte gewerbliche Einrichtung, die offensichtlich nicht nur die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt, sondern sogar "Leib und Leben" gefährdet! Und das alles nur, weil es der Betreiber in Sachen Infrastruktur hier gut und billig angetroffen hat.

Das alles wurde also in einer kurzfristig an die Stadt übergebenen Beschwerde von 52 Anliegern im Umkreis von 120 Metern um den Standort unterzeichnet und durch eine diesbezügliche Erhebung aus 25 Haushalten dokumentiert und bekräftigt. Überdies wurden zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen einige fachärztliche Atteste nachgereicht, welche den beklagten Zusammenhang stützen (siehe Rubrik "Presse").

Leider wird selbst von den behandelnden Umweltmedizinern eine private Klageerhebung aufgrund der grotesken Gesetzeslage als aussichtslos eingestuft; eine Einzelfall-bezogene juristische Beweisführung wird durch die "Immissionsschutz-rechtliche" Verleugnung der athermischen EMF-Wirkungen de facto unmöglich gemacht.

Die Vertreter der Stadtverwaltung bekräftigen in der Presse und in persönlichen Gesprächen, "voll auf unserer Seite zu stehen" – eine schriftliche Stellungnahme zu unserer Beschwerde wird aber trotz mehrfacher Erinnerung nicht ausgestellt. Man verweist auf die Zuständigkeit der Kreisverwaltung.

Auch die Bestimmungen der Selbstverpflichtung aus dem Jahre 2001 schließt solche ungeeigneten Standorte "nicht ausdrücklich aus". Fertig. Stadt und Kreis verweisen auf die übergeordnete gewerberechtliche Zuständigkeit der SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion/früher Bezirksregierung). Eine direkte Beschwerde an den hier zuständigen Sachbearbeiter führte dazu, dass zwischenzeitlich selbstgedruckte "Betreten verboten"-Zettel am Mast hingen, sonstige Betreiber-, Funktions- und Sicherheitshinweise an dem frei zugänglichen Standort aber fehlen nach wie vor (siehe Bilder). Darüber hinaus wurde das Mainzer Landesumweltamt (LUWG) beauftragt, nach Inbetriebnahme der zusätzlichen UMTS-Sender Messungen durchzuführen. Der gutachterlich tätige Verwaltungsbeamte bestätigt beim ersten Termin im April, dass er als Vertreter einer ausführenden Behörde lediglich ganz formal über die Einhaltung der geltenden Grenzwerte zu befinden habe: Und die verhindern bekanntermaßen nur, dass es zu einer "messbaren Gewebeerwärmung" kommt! Freundlicherweise hatte er auch den Betreiber zum Ortstermin eingeladen; dieser lässt sich schriftlich entschuldigen, und wie sich bei den Messungen zeigt, sind die neuen UMTS-Antennen (Inbetriebnahmemeldung erfolgte Ende Januar 2012) abgeschaltet und von den acht GSM-Kanälen sendet neben dem Ortungskanal lediglich ein einziger – und dies bei rund 20 m Abstand auch gerade mal doppelt so stark wie der 600 m entfernte Telekom-Standort... – er will dann noch mal wiederkommen, wenn der Betreiber die UMTS-Sender fest am Netz und Zeit hat, einen Mitarbeiter zu schicken, der den Geräte-Container aufschließt. Auf die berechtigte Frage, ob die Messungen nicht wenigsten unangekündigt stattzufinden hätten, wird geantwortet: "Das können wir ja im Laufe des nächsten Jahres machen, wenn ich mal zufällig in der Gegend bin." Da bleibt einem glatt die Spucke weg.

 

Wir haben den gekürzten Vortrag in einem persönlichen Schreiben an den Landrat gerichtet und ihn aufgefordert, im Sinne der gesetzlich gebotenen Vor- und Fürsorge unter den gegebenen Umständen sofort ein fristloses Sonderkündigungsrecht wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung auf das Pachtverhältnis mit dem SWR geltend zu machen.

Am 08.06.2012 wurde uns daraufhin in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Angelegenheit hausintern geprüft werde und wir nach Abschluss weitere Nachricht erhalten würden. Am 06.07.2012 war dann in der Rhein-Zeitung zu lesen, dass diese Überprüfung ergeben hat, dass der Sendemast laut Pachtvertrag so nicht vertragsgemäß genutzt wird. Auch der SWR räumte ein, dass der Standort aufgrund der Schule und der Kindergärten "nicht glücklich" sei!

"Eine fristgerechte Kündigung, heißt es beim Kreis, sei erst zum 30. September möglich, dann könnte der Mast erst am 31. März 2013 abgebaut werden. Doch so lang wolle man nicht warten." Man zitiert die Kreisverwaltung: "Unser Ziel ist es, das so schnell wie möglich zu erledigen. Wenn keine gütliche Einigung möglich ist, wird der Kreis eine fristlose Kündigung aussprechen.“ (siehe Rubrik Presse)

Da wir außer dieser unverbindlichen Pressemitteilung die zugesicherte Antwort auf unser Anschreiben nicht erhalten hatten, erfolgte am 11.09.2012, also 3 Monate nach der ersten kurzgehaltenen Antwort des Kreises Altenkirchen, eine erneute Nachfrage nach dem aktuellen Sachstand. Nach weiteren Schreiben mit dem Landrat und dem Kreis Altenkrichen stellte sich die Lage deutlich anders dar, als noch in der Rhein-Zeitung zu lesen war. So wie es aussah, wurde nach wie vor eine gütliche Einigung mit dem Mobilfunkanbieter E-Plus angestrebt. Von der "harten" Linie, welche man noch der Presse gegenüber zum Ausdruck gebracht hatte, war man also deutlich abgewichen. Von der nicht vertragsgemäßen Nutzung war keine Rede mehr. Dennoch sei man bestrebt, die Angelegenheit möglichst kurzfristig zu lösen und die Mobilfunkanlage abzuschalten. 

Mit Schreiben vom 24.01.2013 wurde uns dann bestätigt, dass der Vertrag mit dem SWR fristgerecht zum 31.03.2013 gekündigt wurde.

Am 19.02.2013 hat uns der Kreis Altenkirchen per E-Mail mitgeteilt, dass der SWR den Abbau der Mobilfunkstation für die KW12 zugesagt hat und am Montag, dem 18.03.2013, haben nun die Rückbauarbeiten an der Anlage begonnen.

 


Wir waren/sind weder mit dem Standort an sich noch mit der Vorgehensweise einverstanden und werden uns auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Darüber hinaus stehen wir in Kontakt mit Vertretern des Landtags und des Bundestags; an selbige Institutionen und an das Europäische Parlament haben wir Petitionen geschickt, nicht zuletzt, um – neben vielen Anderen – das lange überfällige Umdenken hinsichtlich der fragwürdigen Grenzwerte zu unterstützen.

Als einzig wirksames Mittel scheint sich aber umfangreiche Aufklärung und daraus entstehender öffentlicher Druck zu approbieren – denn Öffentliches Interesse an den wahren Hintergründen scheuen die Verantwortlichen. Mit immer gleichen Argumentationen und angeblicher "Unwissenschaftlichkeit" der Studien, die die Schädlichkeit der Dauerexposition weit unterhalb der fragwürdigen Grenzwerte belegen, kommt man halt irgendwann nicht mehr weiter, wenn das Interesse der Bevölkerung an den "offenen Fragen" und dem "weiterhin bestehenden Forschungsbedarf" entsprechend groß wird. Leider verstehen es die Lobbyisten nach wie vor sehr effektiv, den Informationsstand in der Bevölkerung sehr gering zu halten, sich hinter quasi selbst gemachten Regularien zu verstecken.

Dem gebotenen und technisch durchaus machbaren Gesundheitsschutz muss aber nach dem tatsächlichen Stand der Wissenschaft endlich auch legislativ Rechnung getragen und der staatlich geförderte Status der Mobilfunkunternehmen muss deutlich eingeschränkt werden, denn hier brodelt ein gesellschaftlich relevantes Desaster.


Betzdorf, im März 2013

gez. Markus Kastner und Johannes Lehnert im Namen der betroffenen Anwohner


Mitteilung vom 7.2.2013 aus Thüringen:

Westhausen – Der Sender ist weg

 

Heute Morgen kam der Montagekran einer Firma an den bisherigen Sendestandort “Am Weisen Haus” mitten in Westhausen und damit wurde das Ende des innerörtlichen Sendestandortes eingeläutet. Der Sendestandort an einem in Betrieb befindlichen Schornstein wwar im Dorf seit Anbeginn umstritten, es bildete sich eine Bürgerinitiative gegen diesen Standort. Schon im Jahr 2001 wurden Alternativen vorgeschlagen und D2 schlug alle Kompromisse aus.
 
Nun, heute Mittag sind nun alle Antennen entfernt und im Moment ist nur doch die Aufstiegsleiter zu erkennen. Der neue Sendestandort, ausserhalb vom Dorf ist seit Monaten fertig, jedoch gab es bisher keinen Stromanschluss dafür. Wie weit der Betrieb inzwischen aufgenommen wurde muss per Messung erst noch ermittelt werden.

So fand heute das was vor über 10 Jahren begann fand ein Ende.

 

 

http://www.buerger-gegen-esmog.de/2013/02/westhausen-der-sender-ist-weg/#more-123

 

 

Eine Meldung des Schwarzwälder Boten:

Ein Vorsorgekonzept soll die Bürger vor Strahlung schützen, die Meldung ist vom Oktober 2012, allerdings gibt es dort bereits 15 Senderstandorte.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freudenstadt-konzept-soll-buerger-vor-strahlung-schuetzen.34f5170a-15fc-408d-a24c-c7f7b37ce93c.html

Eine Meldung aus dem Jahr 2011:

O2 baut einen Mast in Aichwald (bei Stuttgart) wieder ab:

"Unser Protest hat sich gelohnt"

Auch in Aichelbergs Nachbargemeinde Baltmannsweiler hatte O2 Ärger: Die Firma hatte dort im Jahr 2009 ebenfalls mitten im Ort einen Mast aufstellen wollen. Wegen heftiger Proteste und des Einspruchs des Bürgermeisters wurde die Antenne außerhalb des Ortes errichtet.

Quelle:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aichwald-genugtuung-ueber-o2-rueckzug.7159a973-f078-45ff-ad8a-aa4e32257e4f.html

 

Hier der Link zur dortigen Bürgerinitiative:

http://keinhandymastinaichelberg.wordpress.com/

 

8.1.2010: "... Wenn es um Traditionen und den Erhalt von Tier- und Pflanzenwelt geht, kennen sie rund um die Adelegg ohnehin keinen Spaß. Wer hier naturbedrohend eingreifen will, wird torpediert. Kam doch vor geraumer Zeit tatsächlich ein Mobilfunkbetreiber auf die Idee, mitten in die Adelegg, nahe des Glasmacherwegs, auf einem Berg einen Handymasten einzubetonieren. Viele Kreuzthaler schnaubten vor Wut und Oliver Post, Vorsitzender der „Initiative Kreuzthal-Eisenbach“, schob seine Mitglieder sogleich in Stellung, um laut zum Protest aufzurufen. Die Kreuzthaler haben sich durchgesetzt und zusammen mit dem für sie zuständigen Gemeinderat von Buchenberg einen Weg gefunden, den Bau eines Handy-masten zu verhindern. ..."

http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/freiwillig-im-funkloch.html

Bis zum heutigen Tage eine funkarme Gegend: http://www.kreuzthal.de/

Schwarzenbach
Schwarzenbach
St. Blasien
St. Blasien